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Das Burgau-Gymnasium ist ein Ort gemeinsamen Lernens. Damit sich alle an unserer Schule wohl fühlen, ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Daher sind folgende Regeln zu beachten:

 

 

 

Hausordnung

1. Schulgelände

1.1 Umgang mit Fahrzeugen

Zur Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen darf der Schulhof weder mit Motorfahrzeugen noch mit Fahrrädern befahren werden. Wer motorisiert ist, benutzt zum Parken die entsprechend gekennzeichneten Flächen des Schulparkplatzes an der Karl-Arnold-Straße. Für diejenigen, die es vorziehen, in der Burgauer Allee zu parken, gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Wer die rückwärtige Feuerwehreinfahrt des Burgau-Gymnasiums "zuparkt" oder durch sein parkendes Fahrzeug die Schulwiese zerstört, wird ohne Ansehen der Person und ohne Warnung zur Anzeige gebracht. Das Fahrzeug wird abgeschleppt. Schülerfahrräder werden ausschließlich in den Fahrradständern auf dem Gelände oder im Fahrradkeller abgestellt. Hiervon ausgenommen sind Teilnehmer/-innen des nachmittäglichen Sportunterrichts. Sie dürfen ihre Fahrräder neben der Turnhalle abstellen, solange dadurch keine Behinderung Dritter entsteht. Generell gilt, dass ein Versicherungsschutz für Fahrräder nicht gewährleistet werden kann.

1.2  Pausenverhalten auf dem Schulhof

Zu Beginn der großen Pause begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof. Der Aufenthalt im Schulgebäude in den großen Pausen ist nur während Schlechtwetterpausen nach Ansage erlaubt. Schülerinnen und Schüler, die Speisen in der Mensa erwerben, dürfen sich im Mensabereich aufhalten.

Ab 7.30 Uhr gilt die Pausenregelung. Schülerinnen und Schüler der SII dürfen sich ab 7.50 Uhr und in den großen Pausen und Freistunden in den Aufenthaltsräumen der SII aufhalten.

Die Begrenzung des Pausenhofes ist zu beachten. Spielbereiche sind ebenfalls festgelegt. Die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer bewegen sich in den ihnen zugewiesenen Bereichen. Gefährliche Spiele (Schneeballwerfen, Anlegen von Rutschbahnen, Reiterspiele etc.) sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Bei Schnee- und Eisglätte sind nur die gestreuten Wege zu betreten. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 dürfen den markierten Pausenhof nicht ohne die Genehmigung einer Lehrerin oder eines Lehrers verlassen. Die Klassen 5-9 übernehmen im Wechsel unter Aufsicht des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin den Reinigungsdienst ihres Teils des Schulhofs.

Die tägliche Reinigung des Oberstufenbereichs wird durch einen Oberstufendienst übernommen. Verantwortlich für die Durchführung ist die jeweilige Tutorin bzw. der jeweilige Tutor des eingeteilten Kurses. Näheres regelt eine spezielle Anweisung (siehe die permanenten Aushänge).

Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist allen am Schulleben Beteiligten untersagt.

Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Schule erworbene Mahlzeiten (z.B. Pizza, Döner, Fritten, Burger etc.) auf das Schulgelände mitzubringen bzw. sich anliefern zu lassen.

1.3 Spielen auf dem Schulhof

Das Ballspielen ist auf dem gepflasterten Teil des Schulhofs vor dem Haupteingang untersagt. Bei trockener Witterung stehen die Wiese unmittelbar vor der Turnhalle sowie für die Klassen 5 bis 7 das Kleinspielfeld (Hartplatz mit Zugang über den Innenhof) zur Verfügung.

2. SCHULGEBÄUDE

2.1 Vor Unterrichtsbeginn

Die Schülerinnen und Schüler haben erst mit dem Gong, der fünf Minuten vor Beginn der Stunde ertönt, Zutritt zu den Fluren vor den Unterrichtsräumen. Sie dürfen sich bis zum ersten Gong im Foyer der Schule aufhalten. Wer vor einem späteren Unterrichtsbeginn in der Schule eintrifft, steht der Windfang oder der Eingangsbereich als Aufenthaltsbereich zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Fehlen einer Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn durch die Klassen- bzw. Kurssprecher/-innen im Sekretariat zu melden ist.

2.2 Hauseingänge

Die Entriegelung der linken Türflügel (Panik-Riegel) darf nur in Notfällen vorgenommen werden.

2.3 Weitere Räume und Flure

Überall im Gebäude, so auch in allen Klassen- und Fachräumen, muss unnötige Verschmutzung vermieden werden. Grobe Verunreinigungen werden durch die Klassen- bzw. Kurssprecher/-innen sofort im Sekretariat gemeldet. Schäden an Räumen oder Einrichtungsgegenständen sind dem jeweiligen Fachlehrer/der Fachlehrerin unmittelbar zu melden. Dieser/diese leitet dann die in ein spezielles Formular einzutragende Meldung an den Hausmeister weiter. Das Formular liegt im Lehrerzimmer aus.

Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle, Schränke, Infotafeln etc.) dürfen nicht aus den Räumen entfernt werden. Notwendige Änderungen erfolgen im Einvernehmen mit den Klassen- bzw. Kurslehrer/-innen und der Schulleitung.

Fachräume, Medienräume, Lager- und Abstellräume werden nur in Gegenwart von Lehrern/Lehrerinnen betreten. Da die gesamte Verkehrsfläche des Hauses (Flure) aus Sicherheitsgründen freigehalten werden muss, dürfen Gegenstände aller Art (Schultaschen etc.) weder in Fluren und Gängen noch in der Eingangshalle abgestellt werden.

Wenn Schülerinnen und Schüler vor einem verschlossenen Unterrichtsraum warten müssen, halten sie sich unmittelbar vor dem betreffenden Raum auf; dabei sind Laufen, Raufen und Bewegungsspiele wegen der damit verbundenen Gefahren verboten. Sport- und Freizeitgeräte (Inliner, Heeleys, Skateboards etc.) dürfen weder im Gebäude noch auf dem Gelände der Schule benutzt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten ihren Klassenraum selbst gestalten. Um Schäden, Folgekosten oder unzumutbare Reinigungen zu vermeiden, muss die Gestaltung im Einvernehmen mit dem/der Klassenlehrer/Klassenlehrerin und im Rahmen der durch die Schulleitung vorgegebenen Schutzbedingungen erfolgen. Es ist untersagt, auf Fensterbänken zu stehen oder zu sitzen bzw. Räume über ein Fenster zu verlassen oder zu betreten.

Zu Beginn der beiden großen Pausen werden die Unterrichtsräume von der Lehrkraft, die zuletzt dort unterrichtet hat, abgeschlossen. Das Licht ist zu löschen. Entsprechendes gilt, wenn die Klasse den Klassenraum verlässt, um einen Fachraum aufzusuchen.

Nach jeder letzten Unterrichtsstunde in einem Raum müssen die Stühle hoch gestellt werden. Türen und Fenster werden geschlossen. Das Licht wird ausgeschaltet.

2.4 Mitbringen von Gegenständen

Wer Geld oder Gegenstände von Wert mitbringt, soll diese Dinge bei sich tragen. Gefährliche Gegenstände (Messer, Schlagringe, Ketten, Waffen, auch Spielzeugwaffen, Feuerwerkskörper, Laserpointer etc.) dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden.

2.5 Benutzung von Medien

2.5.1 Benutzung von Medien im Schulgebäude

  1. Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ist die Benutzung von digitalen Endgeräten im Schulgebäude in den großen Pausen und Freistunden grundsätzlich gestattet, wenn diese keine Töne aussenden, so z.B. zum Empfangen und Senden von SMS oder Emails. Eine Verlärmung des Schulgebäudes soll verhindert werden, weshalb das Telefonieren innerhalb des Schulgebäudes, die Benutzung von Abspielgeräten bzw. das Hören von Musik über Kopfhörer nach wie vor nicht gestattet sind. (Wer mit aufgesetzten Kopfhörern im Gebäude herumläuft, muss mit einer pädagogischen Maßnahme rechnen.)
  2. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 (Klassen 5-10) gilt: Die Nutzung digitaler Endgeräte und deren Zubehör (z.B. Kopfhörer) sind zwischen 7:45 Uhr und 15:30 Uhr nur nach Erlaubnis einer Lehrkraft zu unterrichtlichen Zwecken gestattet, Ausnahme die Zeiträume- und -zonen 1.) 2. Pause (von 11:15 bis 11:30 Uhr) in einem definierten Bereich und 2.) Mittagspause auf dem gesamten Schulgelände.

2.5.2 Video- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände

Aufnahmen mit Video sind auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet; Ausnahmen regelt der Fachlehrer, wenn Projekte Videos erfordern. Hier ergeht der Hinweis, dass im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes diese Aufnahmen (auch Tonaufnahmen) von einzelnen Personen grundsätzlich nicht gestattet sind bzw. der Erlaubnis der jeweiligen Person bedürfen.

Bei Verstoß gegen die unter Punkt 2.5 genannten Regeln gelten die folgenden pädagogischen bzw. Ordnungsmaßnahmen:

  • beim ersten Verstoß ergeht ein Tadel an den jeweiligen Schüler oder die Schülerin

  • beim zweiten Verstoß ergeht ein schriftlicher Verweis und eine pädagogische Maßnahme

  • bei weiteren Verstößen entscheidet der Schulleiter bzw. die Teilkonferenz

2.6 Klausuren in der Oberstufe (EP, Q1, Q2)

Für die Klausuren in der Oberstufe gilt: Alles, was nicht für das Schreiben der Klausur nötig ist, wird vorne abgelegt. Handys können in der Tasche bleiben, denn auch diese wird vorne abgelegt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen zum Platz Schreibutensilien, Getränke, Verpflegung, eben nur das, was zum Schreiben der Klausur nötig ist. Mäntel und Taschen liegen also immer vorne. Darüber hinaus gilt für die beaufsichtigenden Lehrerinnen und Lehrer, dass diese nur Tätigkeiten ausüben dürfen, die die Schüler nicht in ihrer Konzentration stören und die sich mit der Aufsichtspflicht vereinbaren lassen.

3. ABFÄLLE / MUTWILLIGE BESCHÄDIGUNGEN

Abfälle werden im gesamten Schulbereich in die vorgesehenen Behältnisse geworfen. Ohne Ansehen der Person wird von jedem erwartet, dass er Abfälle, über die er quasi "stolpert", selbstverständlich in die vorgesehenen Behältnisse wirft. Wer von einer Aufsicht führenden Lehrkraft dabei gesehen wird, dass er gegen diese Regel verstößt, muss mit entsprechenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen.

Für mutwillige Beschädigungen muss in vollem Umfange gehaftet werden. Schwerwiegende Fälle werden zur Anzeige gebracht.

4. REGENPAUSE  (Schlechtwetterpause)

Bei schlechten Witterungsbedingungen wird über die Sprechanlage die so genannte "Regenpause" angesagt. Die Schülerinnen und Schüler können sich dann in den Fluren aufhalten. Die Lehrer und Lehrerinnen mit Hofaufsicht verteilen sich entsprechend den Notwendigkeiten im Gebäude. Eine Lehrperson beobachtet auf jeden Fall den Bereich des Haupteingangs.

5. DIE MENSA / DIE CAFETERIA

Die Mensa stellt eine Gemeinschaftseinrichtung dar, die ausschließlich dem Kauf und Verzehr von Speisen und Getränken dient. Deshalb sind alle übrigen Tätigkeiten wie z. B. arbeiten, Hausaufgaben erledigen, Karten spielen nicht erlaubt.

Zwischen 12.45 und 13.55 Uhr dürfen nur die Schülerinnen und Schüler, die eine in der Mensa erworbene Mittagsmahlzeit zu sich nehmen möchten, die Mensaräume betreten. In diesem Zeitraum dürfen Speisen und Getränke nicht aus der Mensa in andere Räume mitgenommen werden.

Die Cafeteria ist in den beiden großen Pausen (ab 9.20 Uhr und 11.15 Uhr) für alle Schülerinnen und Schüler zum Erwerb von Speisen und Getränken geöffnet.

Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe, die schulnah wohnen, können während der Mittagspause zu Hause essen; dazu richten die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Antrag an den Mittelstufenkoordinator.

6. DER OBERSTUFENRAUM

Der Raum 123/124 ist der Aufenthaltsraum für die Oberstufe. Er kann in den Pausen über das hintere (kleine) Treppenhaus erreicht werden. Der Raum ist mit Beginn des Unterrichts geöffnet. Die SV organisiert einen Ordnungsdienst, der grobe Verschmutzungen in diesem Raum verhindert.

7. DAS SELBSTLERNZENTRUM / DIE BIBLIOTHEK

Das Selbstlernzentrum (SLZ, Raum 122) im Glashaus auf der 1. Etage stellt unseren Schülerinnen und Schülern Bücher und Computer zum Anfertigen von Arbeiten aller Art zur Verfügung. Das SLZ ist Mo-Do von 9.40 Uhr bis 13.50 Uhr und Fr von 9.40 Uhr – 13.05 Uhr geöffnet. Das SLZ wird durchgängig beaufsichtigt. Beim Betreten des Selbstlernzentrums ist der Schülerausweis des Burgau-Gymnasiums oder der Personalausweis bei der Aufsicht zu hinterlegen. Das SLZ dient der Stillarbeit. Das Herumlaufen, das Mitbringen von Speisen oder Getränken, das Spielen von Gesellschaftsspielen etc. oder andere Tätigkeiten sind nicht gestattet.

Die Ausleihe von Büchern ist ebenfalls zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich; die Ausleihe erfolgt wie bisher durch ein Karteikartensystem durch die Aufsicht oder Schülerhilfe.

Weitere Einzelheiten der Nutzung sind den ausgehängten Benutzerordnungen für das SLZ und die Bücherei zu entnehmen.

8. DROGEN

Das Mitbringen oder Konsumieren von Drogen ist untersagt. Schülerinnen und Schüler dürfen weder im Schulgebäude noch in der Sporthalle oder auf dem Schulgelände alkoholische Getränke zu sich nehmen. Wer sichtbar unter Einfluss von Drogen steht, wird vom Unterricht ausgeschlossen. Das grundsätzliche Alkohol- und Rauchverbot gilt auch für sonstige schulische Veranstaltungen. Bei speziellen Anlässen (Schulfest, Abiturfeier etc.), die von volljährigen Schülerinnen und Schülern sowie von auswärtigen Erwachsenen genutzt werden, kann die Schulleitung Ausnahmeregelungen treffen.

9. Verhalten und Umgang miteinander / Mobbing

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat die Pflicht, sich für ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und ein friedliches, demokratisches Miteinander einzusetzen. Ehrlichkeit, Höflichkeit, gegenseitiger Respekt, gegenseitige Rücksicht und Achtung sind die Grundlage für unser Zusammenleben in der Schule.

Insbesondere akzeptieren wir kein Mobbing an unserer Schule. Diskriminierende Äußerungen, Mobbing oder Cyber-Mobbing über das Internet sind verboten. Unter Mobbing verstehen wir dabei Attacken gegenüber jemandem persönlich oder im Internet (auch außerhalb der Schule), bei denen das Opfer zunehmend isoliert und körperlich oder seelisch verletzt wird, es einen oder mehrere Täter und einen Unterstützerkreis gibt. Mögliche Ansprechpartner sind die Lehrer des Beratungsteams oder jede andere Vertrauensperson.

10. UNFÄLLE

Ein Unfall ist sofort im Sekretariat oder im Lehrerzimmer zu melden (hierzu sind, soweit vorhanden, die Alarmtelefone zu benutzen). In Zweifelsfällen ist sofort ein Krankenwagen anzufordern.

11. DER ALARMPLAN

Der Alarmplan gilt als integraler Bestandteil dieser Hausordnung und ist entsprechend zu beachten.

12. AUSHÄNGE/UMFRAGEN/VERTEILUNG VON HANDZETTELN etc.

Aushänge, Umfragen sowie die Verteilung von Handzetteln aller Art bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

13. AUSKÜNFTE

Schülerinnen und Schüler haben keinen Zugang zum Lehrerzimmer. In einer Angelegenheit kommt nur jeweils eine Person vor das Lehrerzimmer bzw. in das Sekretariat. Fragen zum Stunden- bzw. zum Vertretungsplan werden in Raum 014 vorgebracht, wenn dort kein Zuständiger anwesend ist, auch im Sekretariat.

Der Flur im Verwaltungstrakt ist kein Aufenthaltsraum und sollte für den Durchgangsverkehr freigehalten werden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist in diesem Bereich nicht gestattet.

14. SCHÜLERGARDEROBE

Auf Anordnung des Gesundheitsamts dürfen Kleidungsstücke weder in den Klassen- noch in den Fachräumen, sondern nur an den dafür vorgesehenen Aufhängevorrichtungen außerhalb der Räume aufgehängt werden. Wertvollere Kleidungsstücke (ab 180 €) sind im Falle von Diebstahl nur anteilig versichert.

Stand: 22.08.2022