tastaturAufgabe und Ziel

Das Selbstlernzentrum (SLZ) stellt unseren Schülerinnen und Schülern Bücher, Computer und Arbeitstische in ruhiger Umgebung sowie Lan und W-Lan zum Anfertigen von Recherchen aller Art zur Verfügung. Zur Recherche kann das Internet an insgesamt 22 Computerarbeitsplätzen genutzt werden. Heruntergeladene Dateien sollten vorzugsweise auf USB-Sticks, CDs oder weiteren Speichern abgespeichert werden. Ein Ausdruck der Dateien ist zurzeit nicht möglich! Eigene Laptops dürfen mitgebracht und genutzt werden.

Verhalten

Das SLZ dient der Stillarbeit, d.h. dem Anfertigen von Hausaufgaben, Referaten oder Präsentationen, Recherchearbeiten etc.; werden Partner- oder Gruppenarbeiten angefertigt, ist die Gesprächslautstärke so leise (30-cm-Stimme!) zu halten, dass andere Schülerinnen und Schüler nicht gestört werden. Das Herumlaufen, das Mitbringen von Speisen oder Getränken, das Spielen von Gesellschaftsspielen etc. oder andere Tätigkeiten sind nicht gestattet. Das Mobiliar ist selbstverständlich pfleglich zu behandeln. Stühle sind immer an den dafür vorgesehenen Platz zurückzustellen.

Gebrauch der Computer und Laptops

Die Computer und Laptops dürfen allein oder zu zweit genutzt werden zur Recherche oder zum Anfertigen der o.g. Arbeiten. Arbeiten können auch per Mail an die eigene Adresse zur Weiterarbeit gesandt werden. Die Aufsicht leiht ggf. Notebooks aus und hält schriftlich fest, an welchem Computerplatz ein Schüler arbeitet. Auch liegt eine Liste aus, in die festgestellte Mängel oder Beschädigungen eingetragen werden. In diesem Fall sind Herr Said oder Herr Thimm als Verantwortliche für den IT-Bereich zu informieren.

Die Einstellungen der Computer dürfen nicht geändert werden; Computerspiele sind nicht gestattet. Wer Computer beschädigt oder Teile entwendet, wird

  • vom Gebrauch bzw. Besuch des SLZ für längere Zeit ausgeschlossen und
  • für Schäden zur Verantwortung gezogen.

Heruntergeladene Dateien dürfen nur auf dem eigenen Speichermedium abgespeichert werden; Installationen von Programmen dürfen nicht vorgenommen werden.

Ausleihe von Büchern

Die Ausleihe von Büchern ist ebenfalls zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich; die Ausleihe erfolgt wie bisher durch ein Karteikartensystem durch die Aufsicht oder Schülerhilfe.

Aufsicht

Das SLZ wird durchgängig beaufsichtigt (siehe ausgehängter Plan); beim Betreten des Selbstlernzentrums ist der Schülerausweis des Burgau-Gymnasiums oder – wenn der Schüler bekannt ist – der Personalausweis bei der Aufsicht zu hinterlegen. Die Aufsicht ist berechtigt, Schülerinnen und Schüler bei Fehlverhalten des Raumes zu verweisen, in diesem Fall wird der Ausweis zunächst einbehalten, damit entsprechende Ordnungs- oder pädagogische Maßnahmen ergriffen werden können.

Alle Benutzer des SLZ legen ihre Jacken und Taschen in die dazu zur Verfügung gestellten Fächer. Bücher und Arbeitsmaterial werden dazu aus den Taschen herausgenommen und dürfen am Arbeitsplatz genutzt werden.

 

Das SLZ ist kein Ersatz-PC-Raum für Klassenunterricht; es steht ausdrücklich für ganze Klassen- oder Kursgruppen nicht zur Verfügung!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das SLZ videoüberwacht ist!

(c) Foto: Alexander Klaus  / pixelio.de